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Klasse A direkt:
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse A beschränkt:
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 KW und einem
Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/KG.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm
und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse B:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 KG und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außerdem Führersitz.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse C:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 KG
und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Augenärztliche Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, Eignungsuntersuchung,
Vorbesitz Klasse B |
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Klasse C1:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 KG
und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Augenärztliche Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, Eignungsuntersuchung,
Vorbesitz Klasse B |
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Klasse D:
Kraftfahrzeuge zur Personenbeforderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre
Augenärztliche Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, Eignungsuntersuchung,
Vorbesitz Klasse B |
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Klasse E:
in Verbindung mit Klasse: B, C, C1, D
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D mit Anhängern mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 KG.
Bei den Klassen C1E, D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 1200 KG und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
Leermasse der Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Zugangsvoraussetzung:
Besitz der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug |
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Klasse M:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/H und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht
mehr als 50ccm.) und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 Km/H und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 Km/H geführt werden.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Klasse T:
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 Km/H und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 Km/H, die jeweils nach ihrer
Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern).
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre
Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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